ZENTRUM für ARBEITSMEDIZIN und ARBEITSSICHERHEIT e.V.
Aktuelle Information
in Sachen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit März 2012
I. Arbeitsmedizin
Impfungen, zur Vorbeugung schwerer Erkrankungen sind in weiten Kreisen der Bevölkerung bekannt und anerkannt. Ihr Betriebsarzt hat dabei unterschiedliche Aufgaben:
Bei Infektionsrisiken durch beruflich veranlasste Reisen berät er und führt die Impfung oft auch durch. Kostenträger ist hier der Arbeitgeber.
Bei privaten Reisen kann der Betriebsarzt ebenfalls beraten. Kostenträger für die Impfung ist hier der Reisende selber. Seit einigen Jahren zahlen jedoch auch eine Reihe von Krankenkassen diese Reiseimpfungen. Welche Krankenkassen diese Leistungen tragen, kann per Internet oder per Anruf bei der Krankenversicherung geklärt werden. Die Durchführung der Impfung muss nicht beim Kassenarzt erfolgen, sondern kann auch privatärztlich durchgeführt werden.
Die allgemein empfohlenen Impfungen tragen alle gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Die Durchführung erfolgt für gesetzlich Versicherte zwingend über den Kassenarzt. Eine Impfberatung kann aber auch hier der Betriebsarzt vornehmen.
Der Einsatz von quecksilberhaltigen Energiesparlampen wurde in letzter Zeit kritisch diskutiert, insbesondere wurde eine Quecksilberbelastung nach Glasbruch befürchtet. Untersuchungen der TU München haben kürzlich ergeben, das beim Bruch von Energiesparlampen durchaus messbare Luftwerte für Quecksilber erfassbar waren, auch kam es zu einem kurzzeitigen Anstieg der Quecksilberkonzentration im Vollblut der Exponierten. Der als kritisch angesehene Blutwert wurde jedoch bei Studienteilnehmern nicht erreicht. Sofern beim Beseitigen der Scherben umsichtig und zügig vorgegangen wird und anschließend der Raum gut gelüftet wird, ist mit einer Gesundheitsschädigung nicht zu rechnen.
II. Arbeitssicherheit
Zum Jahreswechsel ist eine neue Arbeitsstättenrichtlinie mit dem Titel „lichtdurchlässige Wände“ in Kraft getreten, die die alte ASR 8/4 ablöst. Geregelt wird insbesondere der Schutz vor Verletzungen durch Glasbruch, jedoch auch der Aspekt Verletzungsgefahr durch kraftbetätigte Fenster, unkontrolliert sich bewegende Fensterflügel oder der Aspekt Vorbeugung von Unfällen bei der Fensterreinigung. Insbesondere bei geplanten Neubau, Umbau oder Renovierungsmaßnahmen sollte das Regelwerk berücksichtigt werden. Unsere Sicherheitsfachkräfte beraten unsere Unternehmen dazu.
Im Januar ist zudem die Arbeitsstättenrichtlinie 3.6 „Lüftung“ neu hinzugekommen. Zu diesem Thema besteht regelmäßig Beratungsbedarf, auch führen wir Messungen von Klimabasisparametern durch.
III. Allgemeines / Personalia
Frau Dr. Rollett hat zusätzlich zur vorhandenen Facharztqualifikation Arbeitsmedizin jetzt die Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ von der Ärztekammer Westfalen-Lippe zuerkannt bekommen, nachdem sie in den letzten Jahren entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen absolviert hat und eine Prüfung bei der Kammer abgelegt hat.
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