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Vorsorgeuntersuchungen





Allgemeine Informationen und Rechtsgrundlage


Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen dienen dem Ziel, den Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu schützen oder durch eine frühzeitige Erkennung vorhandene Schädigungen zu begrenzen.

Sie sind von Eignungs- oder Tauglichkeitsuntersuchungen abzugrenzen, die zwar auch dem Schutz des Arbeitnehmers oder Dritter dienen, jedoch auch hinsichtlich der Arbeitsplatzanforderungen die gesundheitliche Eignung eines Mitarbeiters für bestimmte Tätigkeiten beurteilen.

Seit Ende 2008 sind die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen in der "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) " zusammengefasst worden. Zum Teil existieren auch weiterhin berufsgenossenschaftliche Rechtsgrundlagen.

Voraussetzung für die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ist das Vorhandensein der arbeitsmedizinischen Fachkunde. Diese ist bei allen Ärzten im Zentrum durch das Vorhandensein der Facharztbezeichnung Arbeitsmedizin bzw. der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin gewährleistet.

Arbeitsmedizinische Erstuntersuchungen sind empfehlenswert, um bei Tätigkeitsbeginn ein individuell erhöhtes Risiko von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu ermitteln und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen vorzuschlagen.

Arbeitsmedizinische Nachuntersuchungen bereits länger beschäftigter Mitarbeiter sind sinnvoll, wenn bei Hinweisen auf die veränderte gesundheitliche Situation oder geändertem Arbeitsplatz eine Gesundheitsgefährdung zu überprüfen ist.

 


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